Wer aus dem Ausland eine deutsche Mediathek öffnet, findet einen Teil des Programms vor und einen anderen gesperrt. Das wirkt wie ein technischer Fehler, ist aber das Ergebnis einer Verwertungspraxis, die älter ist als das Fernsehen selbst. Wir verfolgen, wo sie herkommt und was sich heute daraus ergibt.
Das Verleihsystem
In den ersten Jahren des Kinos wurden Filmkopien verkauft. Wer eine Kopie besaß, konnte sie zeigen, so oft und so lange er wollte, und die Produktionsfirma hatte damit nichts mehr zu tun. Um 1910 setzte sich international ein anderes Modell durch. Die Kopie wurde nicht mehr verkauft, sondern vermietet, und mit der Miete kamen Bedingungen: für welchen Zeitraum, für welches Gebiet, für welche Art der Vorführung.
Damit war die Territoriallizenz erfunden. Ein Verleih erwarb die Rechte für ein Land oder eine Region, ein anderer Verleih für das Nachbarland, und der Preis richtete sich nach der Größe des Marktes. Diese Aufteilung war keine Schikane, sondern die Grundlage der Filmfinanzierung. Ein Produzent konnte dasselbe Werk mehrfach verkaufen und so die Herstellungskosten decken, bevor der erste Zuschauer den Saal betrat. Wie stark diese Praxis die Branche geprägt hat, lässt sich in den Beständen der Deutschen Kinemathek nachvollziehen, wo Verleihunterlagen neben den Filmen selbst liegen.
Verbreitet war außerdem die Blockbuchung. Ein Kino erhielt einen begehrten Titel nur, wenn es gleich ein ganzes Paket mitnahm, oft ungesehen und für eine ganze Saison. Für die Verleiher war das bequem, denn schwache Produktionen fanden so ebenfalls einen Abnehmer. Für die Kinobetreiber bedeutete es, dass sie über ihr eigenes Programm nur begrenzt entschieden. In den Vereinigten Staaten setzte ein Gerichtsurteil dieser Praxis 1948 ein Ende, das Prinzip des gebündelten Pakets ist der Branche aber geblieben. Wer heute ein Abonnement abschließt, kauft ebenfalls nicht einzelne Titel, sondern einen Katalog, dessen Zusammensetzung ein anderer festlegt.
Nationale Sendegebiete
Der Rundfunk war von Beginn an national organisiert. Die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft entstand 1925 als Dachorganisation der regionalen Sender, nach 1945 folgte die föderale Struktur der Landesrundfunkanstalten. Anfangs sorgte die Physik für die Grenze, denn ein terrestrischer Sender reichte nur so weit, wie sein Signal trug. Wer im grenznahen Raum wohnte, empfing das Nachbarland mit, was regelmäßig zu politischen Verstimmungen führte.
Das eindrücklichste Beispiel dafür liegt in der deutschen Teilung. Über weite Strecken der DDR ließ sich westdeutsches Fernsehen empfangen, weil die Sendesignale die Grenze nicht kannten. In einigen Regionen jedoch, vor allem im Raum Dresden und in Teilen Vorpommerns, reichte das Signal wegen der Entfernung und der Topografie nicht hin. Für diese Gegenden entstand der Ausdruck vom Tal der Ahnungslosen. Wer dort wohnte, sah ein anderes Programm als Menschen dreihundert Kilometer weiter westlich, und niemand hatte das so geplant.
Als Kabel und Satellit diese physische Beschränkung aufhoben, blieb die rechtliche bestehen. Was technisch überall empfangbar war, durfte vertraglich nur in bestimmten Gebieten gezeigt werden. Die Grenze wanderte also vom Sendemast in den Lizenzvertrag. Übrigens beschleunigte schon der Übergang vom Stummfilm zum Tonfilm diese Entwicklung, weil ein Film plötzlich sprachgebunden war und damit ohnehin auf einen bestimmten Markt zugeschnitten wurde.
Der Katalog als Verbreitungsgebiet
Die Streamingdienste haben diese Struktur nicht abgeschafft, sondern übernommen. Was früher der Verleih für ein Land erwarb, kauft heute eine Plattform für ein Land ein. Deshalb ist derselbe Dienst in zwei Staaten inhaltlich nicht derselbe. Bei den öffentlich-rechtlichen Angeboten verläuft die Trennlinie zwischen Eigenproduktion und Lizenzware. Nachrichten und Dokumentationen aus eigener Herstellung sind häufig weltweit abrufbar, eingekaufte Serien und Sportübertragungen nicht.
Für Zuschauer im Ausland heißt das ein lückenhaftes Programm. Die europäische Portabilitätsverordnung gilt seit 2018, doch sie hilft nur bedingt weiter. Sie ist auf entgeltliche Abonnements zugeschnitten und deckt allein den vorübergehenden Aufenthalt in der EU ab. Wer dauerhaft im Ausland lebt, fällt heraus, und die kostenlosen Mediatheken sind ohnehin nicht verpflichtet mitzumachen. Was aus dieser Zeit erhalten und zugänglich ist, verwaltet in Deutschland zu großen Teilen das Bundesarchiv, allerdings als Archiv und nicht als Abrufangebot.
Dazu kommt, dass die Kataloge nicht stillstehen. Eine Lizenz läuft aus, wird nicht verlängert, und ein Titel verschwindet ohne Ankündigung. Bei den Mediatheken wirken zusätzlich die gesetzlich vorgesehenen Verweildauern, nach denen viele Beiträge wieder aus dem Angebot genommen werden. Für ein Fach wie die Filmgeschichte ist das ein handfestes Problem. Wer sich auf einen Beitrag beruft, kann nicht darauf vertrauen, dass er in einem Jahr noch abrufbar ist, und wer im Ausland sitzt, weiß nicht einmal, ob ein fehlender Titel gesperrt oder längst gelöscht ist.
Der praktische Ausweg
Technisch entscheidet die IP-Adresse, aus welchem Land ein Abruf zu kommen scheint. Läuft die Verbindung über einen Server in Deutschland, liefert die Mediathek das deutsche Programm aus. Wer sich einen Überblick über die besten VPNs für deutsches Fernsehen verschaffen will, sollte dabei auf zwei Dinge achten. Der Anbieter muss echte Serverstandorte in Deutschland haben, und die Bandbreite muss für Bewegtbild in guter Qualität reichen. Für das Fernsehgerät braucht es entweder eine passende App oder die Einrichtung im Router.
Bemerkenswert bleibt, wie wenig sich in der Sache geändert hat. Vor hundert Jahren entschied ein Verleihvertrag, in welchem Land eine Filmkopie laufen durfte. Heute entscheidet eine Zeile in einer Datenbank, welcher Katalog ausgeliefert wird. Die Grenze ist nicht verschwunden, sie ist nur unsichtbar geworden und liegt nicht mehr im Projektor, sondern in der Adresse, mit der man das Netz betritt.
